Die Gerichtsverhandlung ist für den 7.2.2007 am Landgericht Passau anberaumt worden. Am 31.1.07 erwidert RA PETERS (Kanzlei Sinzger & Partner) die Klagebeantwortung für HOST EUROPE, nur wenige Tage vor der Gerichtsverhandlung, mit einem 16 Seiten umfassenden Schriftsatz. Auf Seite 3 schreibt der Jurist u.a. zu dem Fakt, daß HOST EUROPE auch eigene Werbung auf der “abgedrehten” Internetpräsenz geschaltet hat: hier die Werbung von HOST EUROPE – Screenshot von der abgeschalteten Webpräsenz firewallinfo.de (zur Vergrößerung Klick auf das Bild) Es trifft daher keineswegs zu, dass die Abschaltung zur Platzierung von Werbung der Klägerin erfolgte. Hierbei sei auf folgenden Text aus dem beklagten Artikel hingewiesen: Etwas fassungslos machte dann die Feststellung, daß anstelle eines Hinweises auf die vorübergehende nicht Erreichbarkeit sämtlicher Internetpräsenzen des Hackeropfers Berger und seine Network-Secure GbR, dann durch Host Europe wie folgt eingeblendet wurde: Diese Internetpräsenz befindet sich noch im Aufbau. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal., begleitet von einem großflächigen Werbebanner von Host Europe. Mit keinem Wort wurde unsererseits publiziert, daß die Abschaltung ZUR Platzierung von Werbung von HOST EUROPE erfolgte! Ein Beispiel wie Juristen, und diese Feststellung konnten wir schon in zahlreichen Verfahren machen, Inhalte unsachlich, falsch und verfälscht darstellen. Bemerkenswert ist jedoch […]
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